1. Stein auf Stein errichten wir in konventioneller und massiver Bauweise Ihr Haus. Die Ausführungen der in unserer Bau- und Leistungsbeschreibung
aufgeführten Gewerke erfüllen die Anforderungen der aktuellen Wärmeschutzverordnung, die des Schallschutzes und entsprechen den jeweiligen DIN
Vorschriften. Sieht die Baubeschreibung Abweichungen vor, dann gelten diese als vereinbart.
2. Die Bau-/ Leistungsbeschreibung ist ausführlich. Die Baudetails sowie die preislichen Investitionen beziehen sich auf die Grundrisse und/oder
Pläne. Nur die ausschließlich in der Bau-/ Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sind im Angebot berücksichtigt. Erteilen Behörden Auflagen,
so blieben Änderungen vorbehalten. Selbstverständlich bleibt die Bauqualität unberührt. Sollten sich Änderungen zwischen den Plänen und der Bau-/
Leistungsbeschreibung ergeben, so ist der Bau-/ Leistungsbeschreibung Vorrang einzuräumen.
3. Grundrisse und Pläne stellen ausschließlich Ideen dar. Die darin enthaltenen Gegenstände bzgl. der Einrichtung dienen ausschließlich der
visuellen Darstellung und sollten diese dem Bauherrn erleichtern. Die Baupläne, welche die Grundlage für den Werkvertrag darstellen, dürfen die
bauwesentlichen Messtoleranzen aufweisen. Ergäben sich Planänderungen nach Einreichen derselben, dann bedeutet dies einen Sonderwunsch des Bauherrn.
Diese sind nur dann zu berücksichtigen, sofern dadurch das Ausführen des Baues sowie die gesamtgestalterische, nicht tangiert werden. Die Baustelle
muss für LWK und Bagger bis 45 t zugänglich und befahrbar sein. Vorhandene Gehsteige müssen gegen Beschädigung gesichert werden und etwaige
Sondernutzungskosten für Straßen und Gehwege vom Bauherrn beantragt und getragen werden.
4. Planung / Abwicklung: Ein kompetentes Team (Architekt und Baufirma) plant Ihr Wunschhaus.
Komplette Eingabepläne (3-fache Ausführung in Maßstab 1:100)
- Bau-/Eingabepläne
- Klärung der optimalen baulichen Ausnutzung Ihres Grundstückes
- Das Beschaffen des amtlichen Lageplanes
Jeder Bauherr hat natürlich seine individuellen Vorstellungen, wie sein Haus einmal aussehen soll und die Baufirma versucht selbstverständlich
eine bestmöglichste Umsetzung.
Bei der Planung eines Hauses wird meist ein Architekt oder Statiker hinzugezogen, der in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und der auszuführenden
Firma das Gebäude durchplant.
Unter schlüsselfertigem Bauen versteht man eine Komplettanfertigung des gesamten Projektes.
Beginnend mit dem Aushub, über den Rohbau hinweg sowie sämtliche Ausbaugewerke (wie z.B. Dachstuhl, Heizung, Elektroarbeiten, Estricharbeiten,
Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbeläge, Fenster und Türen, Schalusien, Trockenbauarbeiten, Dachisolierung, Innen- und Außenputz, Gartenanlage
inkl. Pflasterarbeiten) ist das Haus dann bezugsfertig und wird dem Bauhherrn „schlüsselfertig“ übergeben.
Bevor die Pflasterarbeiten beginnen, muss der Untergrund hierfür bearbeitet werden. Es wird eine saubere Splittschicht aufgezogen auf dieser dann
das Pflaster verlegt wird.
Es gibt beim Pflastern die verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten und Materialien.
Der Innenputz dient dazu die Wandflächen zu begradigen und zu verschönern. Erst dann kann mit den Estrich- und Malerarbeiten begonnen werden.
Der Außenputz wird aufgetragen um das Haus vor Witterungseinflüssen wie Regen, Wind und Kälte zu schützen. Dies wird meist in 2 Schichten
(bestehend aus Unterputz und Oberputz) ausgeführt.
Der Unterputz begradigt die Wandflächen und schützt das Haus. Der Oberputz, auch Edelputz genannt, verschönert das Haus und kann in Wunschfarbe
verarbeitet werden.
Der Bereich „Sanierungsarbeiten“ ist ein sehr dehnbarer Begriff.
Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer oder mehrerer Etagen bzw. eines
gesamten Bauwerks oder mehrerer Bauwerke, um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen.
In erster Linie geht es um die Werterhaltung der Bausubstanz. Dies betrifft sowohl die Fassade als auch den Kern.
Unter einem Anbau versteht man sowohl eine bauliche Maßnahme mit dem Zweck, die Nutzfläche eines bereits bestehenden Gebäudes zu erweitern, als
auch das Ergebnis dieser Maßnahme, den entstandenen Gebäudeteil.
Im Gegensatz zu einer Aufstockung wird durch einen Anbau die horizontale Ausdehnung des Gebäudes erweitert und damit die Grundfläche vergrößert.
Für einen Anbau muss eine Baugenehmigung vorliegen und er muss den Vorgaben des öffentlichen Baurechts entsprechen.